Bekanntmachungen
Nach dem Baugesetzbuch (BauGB) sind die Gemeinden berechtigt und verpflichtet, Bauleitpläne aufzustellen. Es gibt zwei Arten von Bauleitplänen:
- Der Flächennutzungsplan, der das gesamte Gemeindegebiet umfasst, für den Bürger aber noch keine verbindlichen Festsetzungen trifft.
- Der Bebauungsplan, der aus dem Flächennutzungsplan entwickelt wird und sich auf Teile des Gemeindegebiets beschränkt. Er enthält für die Bürger und die Baubehörden verbindliche Festsetzungen und regelt, wie die Grundstücke bebaut werden können.
Auf dieser Seite werden sämtliche Bauleitpläne (Bebauungspläne und Flächennutzungspläne) des Marktes Leuchtenberg eingestellt, die sich im Aufstellungsverfahren befinden. Nach Rechtskraft können die Bauleitpläne unter www.leuchtenberg.de/leben-in-leuchtenberg/baugebiete/ abgerufen werden.
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Energiepark Wittschau“
Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Energiepark Wittschau“ mit gleichzeitiger 3. Änderung des Flächennutzungsplans zur Ausweisung eines „Sondergebiet für die Nutzung von Solarenergie“
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichekit gem. § 3 Abs. 1 BauGB, sowie Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung
Vorentwurf des Bebauungsplans „Energiepark Wittschau“ - Zeichnerischer Teil
Vorentwurf des Bebauungsplans „Energiepark Wittschau“ - Begründung mit Umweltbericht
Vorentwurf zur 3. Änderung des Flächennutzungsplans - Zeichnerischer Teil
Vorentwurf zur 3. Änderung des Flächennutzungsplans - Begründung mit UmweltberichtFörmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB, sowie Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
Der Marktrat der Marktgemeinde Leuchtenberg hat in seiner Sitzung am 12.09.2023 die öffentliche Auslegung des Entwurfes der Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplanentwurfes einschließlich Begründung mit Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches beschlossen.
Bekanntmachung über die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit
3. Änderung des Flächennutzungsplans – Zeichnerischer Teil
3. Änderung des Flächennutzungsplans – Begründung mit Umweltbericht
Vorhabenbezogener B-Plan „Energiepark Wittschau“ – Zeichnerischer Teil
Vorhabenbezogener B-Plan „Energiepark Wittschau“ – Begründung mit Umweltbericht
Vorhabenbezogener B-Plan „Energiepark Wittschau“ – Artenschutzrechtliches Gutachten
Vorhabenbezogener B-Plan „Energiepark Wittschau“ – Blendgutachten
Vorhabenbezogener B-Plan „Energiepark Wittschau“ – Blendgutachten (Ergänzung)
Genehmigung zur 3. Änderung des Flächennutzungsplans gem. § 6 Abs. 5 BauGB
Mit Schreiben vom 01.10.2024 Nr. 42/6100-02-30 hat das Landratsamt Neustadt an der Waldnaab die Genehmigung des Flächennutzungsplans erteilt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gem. § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die 3. Änderung des Flächennutzungsplans "Energiepark Wittschau" wirksam.
Vollständige Bekanntmachung im Wortlaut3. Änderung des Flächennutzungsplans
3. Änderung des Flächennutzungsplans – Erläuterungsbericht
Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB
Der Marktgemeinderat Leuchtenberg hat in seiner Sitzung vom 27.02.2024 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Energiepark Wittschau" als Satzung beschlossen.
Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Energiepark Wittschau“ tritt mit dieser Bekanntmachung in KraftVollständige Bekanntmachung im Wortlaut
Vorhabenbezogener B-Plan „Energiepark Wittschau“ – Zeichnerischer Teil
Vorhabenbezogener B-Plan „Energiepark Wittschau“ – Begründung mit Umweltbericht
Vorhabenbezogener B-Plan „Energiepark Wittschau“ – Artenschutzrechtliches Gutachten
Vorhabenbezogener B-Plan „Energiepark Wittschau“ – Blendgutachten
Vorhabenbezogener B-Plan „Energiepark Wittschau“ – Blendgutachten (Ergänzung)
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Sonnenpark Wittschau“
Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sonnenpark Wittschau“ mit gleichzeitiger 2. Änderung des Flächennutzungsplans zur Ausweisung eines „Sondergebiet für die Nutzung von Solarenergie“
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichekit gem. § 3 Abs. 1 BauGB, sowie Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung
2. Änderung des Flächennutzungsplans – Zeichnerischer Teil
2. Änderung des Flächennutzungsplans – Begründung
2. Änderung des Flächennutzungsplans – Umweltbericht
Bebauungsplan „Sonnenpark Wittschau“ – Planzeichnung
Bebauungsplan „Sonnenpark Wittschau“ – Begründung mit Grünordnungsplan
Bebauungsplan „Sonnenpark Wittschau“ – Umweltbericht
Anhang 1 – Vorhaben- und Erschließungsplan
Angang 2 – Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
Förmliche Beteiligung der Öffentlichekit gem. § 3 Abs. 2 BauGB, sowie Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
Bekanntmachung über öffentliche Auslegung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sonnenpark Wittschau“
Bekanntmachung über öffentliche Auslegung zur 2. Änderung des Flächennutzungsplans
Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Bekanntmachung über die erneute öffentliche Auslegung
2. Änderung des Flächennutzungsplans – Zeichnerischer Teil (Entwurf II)
2. Änderung des Flächennutzungsplans – Begründung (Entwurf II)
2. Änderung des Flächennutzungsplans – Umweltbericht (Entwurf II)
Bebauungsplan „Sonnenpark Wittschau“ – Planzeichnung (Entwurf II)
Bebauungsplan „Sonnenpark Wittschau“ – Begründung mit Grünordnungsplan (Entwurf II)
Bebauungsplan „Sonnenpark Wittschau“ – Umweltbericht (Entwurf II)
Anlage 1 – Vorhaben- und Erschließungsplan (Entwurf II)
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Aufhebung des Bebauungsplans „Am Hohen Stein“
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichekit gem. § 3 Abs. 1 BauGB, sowie Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung
Begründung mit Darstellung des Geltungsbereiches
Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB, sowie Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung
Begründung mit Darstellung des Geltungsbereiches
Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB und Art. 23 GO
Der Marktgemeinderat Leuchtenberg hat in seiner Sitzung vom 11.12.2023 die Aufhebung des Bebauungsplanes "Am Hohen Stein" als Satzung beschlossen.
Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Die Satzung tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft.Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses
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Bebauungsplan „Am Ringlbrunnen III“
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichekit gem. § 3 Abs. 1 BauGB, sowie Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichen Auslegung
Begründung "Am Ringlbrunnen III"
Textliche Festetzungen "Am Ringlbrunnen III"
Zeichnerischer Teil "Am Ringlbrunnen III"
Förmliche Beteiligung der Öffentlichekit gem. § 3 Abs. 2 BauGB, sowie Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung
Begründung "Am Ringlbrunnen III"
Textliche Festetzungen "Am Ringlbrunnen III"
Zeichnerischer Teil "Am Ringlbrunnen III"
Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
Der Marktgemeinderat Leuchtenberg hat in seiner Sitzung vom 07.02.2022 den Bebauungsplan für das Gebiet „Am Ringlbrunnen III“ als Satzung beschlossen.
Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan „Am Ringlbrunnen III“ tritt mit dieser Bekanntmachung in KraftBekanntmachung des Satzungsbeschlusses
Begründung "Am Ringlbrunnen III"
Bekanntmachung zu bodenkundlichen und geotechnischen Untersuchungen für das Projekt SuedOstLink
HIER geht's zur Bekanntmachung der TenneT.