Nach Informationen des Landratsamtes Neustadt a.d. Waldnaab übernimmt der Landkreis die Kosten für die Entsorgung der Grün- und Gartenabfälle über die öffentlichen Grüngutcontainer nur noch bis Samstag, den 02.12.2023.
Die Grüngutsammlung bzw. Grüngutannahme wird demnach umgehend nach diesem Termin beendet. Des Weiteren werden die vom Landkreis beauftragten Entsorgungsfirmen mit der Abholung der Abfälle und räumung der Standorte/Sammelstellen beauftragt.
Eine Öffnung der Sammelstellen mit der Wiederaufstellung der Container kann nach der entsprechenden Information des Landratsamtes erst im Frühjahr 2024 erfolgen.
Sollten von Bürgern während der Schließung widerrechtliche Ablagerungen von Grüngut am Standort eines abgezogenen Containers oder an geschlossenen Sammelstellen festgestellt werden, könnnen diese dem Landratsamt, Sachgebiet 35, mitgeteilt werden. Falls der Verursacher bekannt ist, besteht dann die Möglichkeit der Einleitung eines Bußgeldverfahrens.