Der Marktgemeinderat Leuchtenberg hat in seiner Sitzung vom 29.09.2023 den Entwurf des sachlichen Teilflächennutzungsplanes „Windenergie“ gebilligt und für die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.
Bekanntmachung über die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit