Mit Schreiben vom 01.10.2024 Nr. 42/6100-02-30 hat das Landratsamt Neustadt an der Waldnaab die Genehmigung des Flächennutzungsplans erteilt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gem. § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die 3. Änderung des Flächennutzungsplans "Energiepark Wittschau" wirksam.
Vollständige Bekanntmachung im Wortlaut
Der Marktgemeinderat Leuchtenberg hat in seiner Sitzung vom 27.02.2024 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Energiepark Wittschau" als Satzung beschlossen.
Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Energiepark Wittschau“ tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft