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Bekanntmachung: Bauleitplanung „Sonnenpark Wittschau“

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

zur beabsichtigten

2. Änderung des Flächennutzungsplans zur Ausweisung eines „Sondergebiet für die Nutzung von Solarenergie“ im Parallelverfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sonnenpark Wittschau“

I.
Der Vorhabenträger Firma MaxSolar GmbH, Schmidhammer Straße 22, aus 83278 Traunstein, beabsichtigt die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage zur Stromgewinnung auf den Grund-stücken Flur-Nrn. 265, 272 TF, 275 und 275/1 der Gemarkung Preppach. Das Plangebiet ist aus dem beigefügten Lageplan ersichtlich.

Der Marktgemeinderat Leuchtenberg hat in seiner Sitzung am 09.08.2022 beschlossen, für o.g. Grundstücke einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Begründung, Umweltbericht und integriertem Grünordnungsplan aufzustellen. Gleichzeitig soll die Anpassung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes durchgeführt werden. Der gesamte, derzeit als Fläche für Landwirtschaft ausgewiesene Bereich, soll als Sonstiges Sondergebiet nach § 11 BauNVO ausgewiesen werden. (Zweckbestimmung: Sondergebiet für die Nutzung von Solarenergie).

Die Planunterlagen vom 09.08.2022 wurden vom Planungsbüro KomPlan Ingenieurbüro für kommunale Planungen GbR, Leukstraße 3, 84028 Landshut, ausgearbeitet.

II. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung:
Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom

01.09.2022 bis 04.10.2022

in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Tännesberg, Pfreimder Str. 1, 92723 Tännesberg während der geltenden Öffnungszeiten von Montag – Freitag, 08:00 Uhr – 12:00 Uhr und Donnerstag, 13:00 Uhr – 17:30 Uhr, aus. Hierbei werden die Ziele und Zwecke, sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung dargelegt und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Ebenso werden die Planunterlagen auf der Homepage des Marktes Leuchtenberg unter www.leuchtenberg.de/rathaus-buerger/bekanntmachungen/ in der Zeit vom 01.09.2022 bis einschließlich 04.10.2022 veröffentlicht.

Stellungnahmen können während der Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan sowie über die 2. Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes bzw. für die 2. Änderung des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist.

Wesentlich umweltbezogene Stellungsnahmen liegen bisher nicht vor.

Umweltrelevante Informationen zu allgemeinen Auswirkungen durch die Verwirklichung des Bebauungsplans sind Bestandteil der Begründung (erstellt durch KomPlan Ingenieurbüro für kommunale Planungen GbR, Leukstraße 3, 84028 Landshut).

Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Leuchtenberg, den 24.08.2022

 

gez. Anton Kappl
Erster Bürgermeister

Bekanntmachung mit Lageplan im Wortlaut