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Mit Schreiben vom 22.01.2024 Nr. 42/6100-02-14 hat das Landratsamt Neustadt an der Waldnaab bescheinigt, dass die Genehmigung der Aufstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes „Windenergie“ des Marktes Leuchtenberg infolge des Ablaufs der gesetzlichen Fiktionsfrist als erteilt gilt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird der sachliche Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ wirksam.

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Das Projekt SuedOstLink ist eine geplante Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitung (HGÜ),die aus den beiden Vorhaben 5 und 5a besteht. Das Vorhaben 5 verläuft zwischen den NetzverknüpfungspunktenWolmirstedt in Sachsen-Anhalt undISAR in Bayern. Das Vorhaben 5a verläuft zwischen den Netzverknüpfungspunkten Klein Rogahn in Mecklenburg-Vorpommern und ISAR in Bayern. Die Erdkabel-Leitung ist im Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) vom Dezember 2015, zuletzt geändert am 04. März 2021, gesetzlich...

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Der Gemeinderat des Marktes Leuchtenberg hat in seiner Sitzung am 26.01.2023 gemäß § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 5 Abs. 2b Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 4. Januar 2023 (BGBl. I Nr. 6) geändert worden ist, den Beschluss über die Aufstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplans „Windenergie“ gefasst.

Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB erfolgt hiermit die öffentliche Bekanntmachung des...

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Im Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab werden in nächster Zeit mehrere militärische Übungen durchgeführt.

Die genauen Zeiträume und betroffenen Gebiete entnehmen Sie bitte dem beigefügten PDF-Dokument.

Die Bevölkerung wird gebeten, sich von Einrichtungen der übenden Truppen fernzuhalten. Auf die Gefahren, die von liegen gebliebenen Sprengmitteln, Fundmunition und dergleichen ausge-hen, wird ausdrücklich hingewiesen.

Übungsschäden sind innerhalb eines Monats nach Beendigung der Übung schriftlich bei...

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Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

zur beabsichtigten

2. Änderung des Flächennutzungsplans zur Ausweisung eines „Sondergebiet für die Nutzung von Solarenergie“ im Parallelverfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sonnenpark Wittschau“

I.
Der Vorhabenträger Firma MaxSolar GmbH, Schmidhammer Straße 22, aus 83278 Traunstein, beabsichtigt die Errichtung einer...

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