Loading...

Ortsrecht des Marktes Leuchtenberg

Unter „Ortsrecht“ versteht man alle örtlichen Satzungen und Verordnungen, die in einer Gemeinde gelten.

Die Gemeinden haben zwei Möglichkeiten, um rechtsetzend tätig zu werden: Sie können Satzungen und Verordnungen erlassen. Bei beiden handelt es sich um Regelungen, die mit verbindlicher Kraft gegenüber jedermann für eine unbestimmte Vielzahl von Fällen gewisse Rechtsfolgen festlegen, insbesondere Rechte und Pflichten begründen.

Wir weisen darauf hin, dass rechtlich maßgebend die in der Gemeindeverwaltung niedergelegten Ausfertigungen der Vorschriften sind. Der Markt Leuchtenberg übernimmt keine Gewähr für eine korrekte Übertragung der Rechtsvorschriften in das Internet.