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Europawahl 2024: Wichtiger Hinweis zur Anbringung von Werbeträgern (Plakatieren)

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

im Zuge der anstehenden Europawahl beachten Sie bitte anbei unsere Auflagen zur Aufstellung von Werbeträgern bzw. zur Plakatierung auf öffentlichem Grund.

In Tännesberg gibt es zwei Plakattafeln, die mit Plakaten versehen werden können (Pfreimder Straße 11 und Großenschwandner Str.). Für die Europawahl wird die Genehmigung zur Plakatierung an den dafür vorgesehenen Tafeln erteilt. Im Bereich der Marktgemeinde Tännesberg und Leuchtenberg wird die Sondernutzungsgenehmigung für die Plakatierungen unter Verwendung von Plakatständern erteilt.

Auf keinen Fall dürfen Verkehrszeichen als Halterung verwendet werden.

Für Großplakate gibt es in Tännesberg und Leuchtenberg keine Vorrichtung bzw. Aufstellmöglichkeiten.

Wir bitten um Beachtung!

Auflagen zur Aufstellung von Werbeträgern bzw. Plakatieren auf öffentlichen Grund (PDF)